Ein Oberbayer hat sich einen Traum erfüllt und eine Kreuzfahrt über den Atlantik unternommen. Nun war das Meer im Vergleich zu den heimischen Seen (für ihn überraschend) unruhig. Er musste sich während der Kreuzfahrt mit heftigem Seegang leben. Das Kreuzfahrtschiff hat laut seiner Beschreibung ständig geschaukelt.

Das Amtgericht München hat ihm jedoch nicht zu gesprochen. Der Richter kam zu dem Schliß, dass er auf einer Kreuzfahrt mit heftigen Wellen rechnen müsse. Dem Kreuzfahrtanbieter könne die Beeinträchtigung durch den Seegang nicht zur Last gelegt werden. (Amtsgericht München, Az. 274 C 23442/00)

2 Kommentare zu “Recht: Kreuzfahrtanbieter ist nicht für heftigen Seegang verantwortlich”

  1. ich käme gar nicht auf die Idee den Kreuzfahrtanbieter für die Natur verantwortlich zu machen

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  1. Schadensersatz- und Minderungsansprüche von Kreuzfahrt-Passagieren – Gerichtsurteile » Schiffe und Kreuzfahrten

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